Zum Hauptinhalt springen

Betriebs- und Reitordnung

  1. Zu der Anlage gehören:
    - Die Reithalle und alle anderen Räume,
    - der Springplatz,
    - die Dressurvierecke,
    - sowie Nebenflächen einschließlich der Parkplätze.
     
  2. Die Reitanlage ist grundsätzlich so zu hinterlassen, wie man sie vorgefunden hat, d.h. sauber und gepflegt.
     
  3. Die Reiter sind grundsätzlich verpflichtet eine Reitkappe zu tragen. Bei einer Nichtachtung ist kein Versicherungsschutz seitens des Reitvereins gegeben.
     
  4. Nach dem Nutzen der Reitbahn sind die Pferdeäpfel einzusammeln und in dem dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
     
  5. Nach dem Nutzen der Reitbahn ist der Hufschlag zu machen, d.h. den Hufschlag zu harken und evtl. Löcher zu ebnen.
     
  6. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gem. Zeitplanung ( siehe Schwarzes Brett ) zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen, wie Turniere, Lehrgänge oder Veranstaltungen der Gemeinde es erforderlich die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekannt gegeben.
     
  7. Einzelreiter werden gebeten, nach Möglichkeit nicht zu Zeiten zu reiten, die geschlossenen Abteilungen vorbehalten sind. Während der für Abteilungsreiter festgelegten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.
     
  8. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn sich nicht mehr als 3 erfahrene Reiter auf routinierten Pferden in der Bahn befinden und diese einstimmig dem Longieren zugestimmt haben.
     
  9. Während des Voltigierunterrichts dürfen keine anderen Pferde geritten werden. Es ist jedoch erlaubt gleichzeitig 2 Pferde in der Reitbahn zu longieren oder Voltigierunterricht zu halten (parallel unterer und oberer Zirkel).
     
  10. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen ( "Tür frei?" - "Ist frei!" ). Das Aufsitzen erfolgt nicht auf der Stallgasse, sondern erst in der Reitbahn und zwar auf der Mittellinie.
     
  11. Wird die Bahn von mehreren Reitern genutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Pferdelänge erforderlich. Beim überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. Nach Ermessen kann ein Reiter nach angemessenem Zeitraum einen Handwechsel anordnen ( "Handwechsel bitte!" ).
     
  12. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulÄssig, wenn sich nicht mehr als 4 Reiter in der Reitbahn befinden und alle zustimmen.
    - Hierbei ist stets rechts auszuweichen
    - Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinien
    - Springen ist nur nach Anweisung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der anwesenden Reiter zulässig.
     
  13. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort beim Vereinsvorstand zu melden.
     
  14. In den Springstunden ist das Tragen eines Reithelmes, bzw. einer bruch- und splittersicheren Sturzkappe Pflicht.
     
  15. Außer während der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren.
     
  16. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen.
     
  17. Die Aufenthaltsräume und Toiletten sind nach der Nutzung sauber aufgeräumt zu hinterlassen. Benutzte Teller, Gläser und Geschirr sind abzuwaschen und zurückzustellen.
     
  18. Die Einteilung für den Hallendienst ist dem Schwarzen Brett zu entnehmen und Folge zu leisten.

Bitte bedenkt, dass wir alle für die Erhaltung der Reitanlage und die Sicherheit von Pferd und Reiter verantwortlich sind!